Vorsorge

Es ist vielen Vorsorgenden ein Wunsch, ihren Angehörigen spätere Sorgen zu ersparen. Sie möchten bereits im Vorfeld die Verantwortung für sich selbst tragen und entscheiden sich für eine umfassende Vorsorge. Falls Sie sich ebenfalls über die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge informieren möchten, finden sie eine Informationsbroschüre anbei.

 

Natürlich beraten wir sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch, das fraglos höchster Diskretion unterliegt. Hierbei klären wir mit Ihnen unter anderem genauestens die Punkte Vorsorgevertrag, Treuhandabsicherung, Sterbegeldversicherung, Patientenverfügung  und Vorsorgevollmacht.

 

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Vorsorgevertrag

Gerne beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten eines sogenannten Bestattungsvorsorgevertrages. Bereits hier lässt sich bestimmen, welche ganz persönlichen Wünsche in einem vorsorglichen Bestattungsauftrag beachtet werden sollen – auch Kosten und Finanzierung können an dieser Stelle vorab geklärt werden.

Treuhandabsicherung

Eine Möglichkeit der finanziellen Vorsorge für den Sterbefall bietet das Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, auf dem das für den Sterbefall vorgesehene Vermögen für Sie verwaltet wird. Das hier angelegte Vermögen ist ausschließlich zur Bestattung vorgesehen und darf nicht von anderen Institutionen gekündigt werden. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse.

Einzahlungen sind bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt und bringen mehr Zinsen als ein Sparbuch

Jährlicher Kontostand und Zinsbescheinigungen

Im Todesfall Auszahlung des Treuhandvermögen einschließlich Zinsen ausschließlich an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar

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Sterbegeldversicherung

Um eine angemessene Bestattung zu gewährleisten, ist es in einigen Fällen sinnvoll eine eigenverantwortliche finanzielle Vorsorge zu treffen. Wir klären Sie dahingehend gerne über die Möglichkeiten einer Sterbegeldversicherung auf.

Patientenverfügung

Über die Patientenverfügung entscheiden Sie vorab über medizinische Behandlungen und Pflege, falls Sie in einer akuten Situation selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen darüber zu äußern – so können Sie schon jetzt sicherstellen, dass Ihr Wunsch bezüglich einer bestimmten Behandlungsmethode oder eines Behandlungsabbruchs gewahrt wird, da Ihre Angehörigen diese erforderlichen Entscheidungen nicht für Sie treffen können. Gerne informieren wir Sie über alle weiterführenden Einzelheiten.

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Vorsorgevollmacht

Anhand der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine von Ihnen eingesetzte Vertrauensperson für den Fall einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit Ihrerseits für Sie zu handeln. Hierbei vermeidet man bereits im Vorfeld das Inkrafttreten eines Vormundschaftsgerichtes. Sie können zum einen eine Generalvollmacht ausstellen, zum anderen lassen sich Vollmachten auch auf einzelne Bereiche, wie beispielsweise Vermögens- oder Gesundheitsvorsorge, beschränken. Genaueres erläutern wir Ihnen gern.

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